Fachinformationen für Ärzte- und Praxisteams

Praxisorientierte fachliche Informationen liefern Ihnen wertvolle Hintergrundinformationen zu unserer Labordiagnostik.

Aufbewahrungsfristen ärztlicher Dokumente

Ärztliche Unterlagen sind grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, wenn nicht andere gesetzliche Vorschriften längere oder kürzere Fristen vorgeben.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) stellt eine Liste mit den für Praxen geltenden Mindestaufbewahrungsfristen zur Verfügungt.

Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG §6

ANA-Muster-Nomenklatur nach ICAP

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