Praxisorientierte fachliche Informationen liefern Ihnen wertvolle Hintergrundinformationen zu unserer Labordiagnostik.
Ärztliche Unterlagen sind grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, wenn nicht andere gesetzliche Vorschriften längere oder kürzere Fristen vorgeben.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) stellt eine Liste mit den für Praxen geltenden Mindestaufbewahrungsfristen zur Verfügungt.