24. Feb 2023
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) endete am 28.02.2023.
Das bedeutet für die Laborbeauftragung einer Corona-PCR (SARS-CoV-2), dass diese seit dem 01. März nicht mehr mit dem OEGD-Schein angefordert werden kann.
Auch das Muster 10C entfällt seit dem 01.03.2023.
Präventive Testungen sind ab März 2023 nur noch als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) bzw. Selbstzahler-Leistung möglich.
Konkret ist dies der Fall, wenn z. B. eine Corona-PCR
durchgeführt werden soll.