24. Feb 2023

Ab 01. März entfallen: OEGD-Schein und Muster 10C

Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) endete am 28.02.2023.

Das bedeutet für die Laborbeauftragung einer Corona-PCR (SARS-CoV-2), dass diese seit dem 01. März nicht mehr mit dem OEGD-Schein angefordert werden kann.

Auch das Muster 10C entfällt seit dem 01.03.2023.

Präventive Testungen sind ab März 2023 nur noch als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) bzw. Selbstzahler-Leistung möglich.

Konkret ist dies der Fall, wenn z. B. eine Corona-PCR

  • zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus (bisherige Rechtsgundlage: § 4 der Coronavirus-Testverordnung (TestV))
  • oder zur Bestätigung positiver Antigen-Schnelltests (bisherige Rechtsgundlage: § 4b der Coronavirus-Testverordnung (TestV))

durchgeführt werden soll.

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