Informationen zu Affenpocken

03. Jun 2022

In Deutschland treten gehäuft Fälle von Infektionen mit dem Affenpockenvirus auf. Eine Gefährdung für die breite Bevölkerung schätzt das RKI derzeit als gering ein. Was tun bei Verdacht auf eine Affenpocken-Infektion?

In Deutschland sind im Mai 2022 erste Fälle von Affenpocken identifiziert worden. Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen, die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Das Besondere an diesen Fällen ist, dass die Betroffenen zuvor nicht in afrikanische Länder gereist waren, in denen das Virus endemisch ist (West- und Zentralafrika), und dass viele Übertragungen offenbar im Rahmen von sexuellen Aktivitäten (aktuell insbesondere bei Männern, die sexuelle Kontakte mit anderen Männern hatten), erfolgt sein könnten.

Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland schätzt das RKI nach derzeitigen Erkenntnissen als gering ein. Das RKI beobachtet die Situation aber weiter sehr genau und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.

Der Erreger der Affenpocken

Affenpocken werden ausgelöst durch das Affenpockenvirus Orthopoxvirus simiae (auch Monkeypox virus, MPXV) aus der Gattung Orthopoxvirus. Das Virus ist verwandt mit den klassischen humanen Pockenviren (Variola, Smallpox) und den ebenfalls als Zoonose bekannten Kuhpockenviren.

Affenpockenviren sind in West- und Zentralafrika bei Nagetieren verbreitet, Affen und Menschen sind Fehlwirte. Außerhalb des afrikanischen Kontinents wurden bis zum Frühjahr 2022 nur einzelne, insbesondere aus Nigeria importierte Fälle von Affenpocken nachgewiesen.

Der Übertragungsweg der Affenpocken

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten und nur bei engem Kontakt möglich, kann aber durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten, den typischen Hautveränderungen (z. B. Bläscheninhalt, Schorf) der Affenpocken-Infizierten auftreten. Es ist derzeit nicht sicher, ob Affenpocken durch direkte sexuelle Übertragungswege (z. B. durch Sperma oder Vaginalsekret) verbreitet werden können, aber direkter Hautkontakt mit Läsionen während sexueller Aktivitäten kann das Virus verbreiten. Besonders hohe Viruskonzentrationen befinden sich in den typischen Pockenläsionen.

Die Eintrittspforte sind häufig kleinste Hautverletzungen sowie alle Schleimhäute (Auge, Mund, Nase, Genitalien, Anus), möglicherweise auch der Respirationstrakt. Es sind auch Übertragungen bei Schwangeren über die Plazenta auf den Fötus oder von infizierten Eltern auf Kinder während oder nach der Geburt durch Hautkontakt beschrieben worden.

Die Inkubationszeit beträgt etwa 5 - 21 Tage.

Die Symptome der Affenpocken

Erste Symptome der Krankheit sind Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen und geschwollene Lymphknoten. Einige Tage nach dem Auftreten von Fieber entwickeln sich Hautveränderungen, welche simultan die Stadien vom Fleck bis zur Pustel (Macula, Papula, Vesikula und Pustula) durchlaufen und letztlich verkrusten und abfallen. Der Ausschlag konzentriert sich in der Regel auf Gesicht, Handflächen und Fußsohlen. Die Haut- und Schleimhautveränderungen können auch an Mund, Genitalien und Augen gefunden werden. Insbesondere bei einigen aktuell gemeldeten Fällen wurde auch ein Beginn der Effloreszenzen im Urogenital- und Anal-Bereich berichtet.

Die Symptome halten in der Regel zwischen zwei und vier Wochen an und verschwinden ohne Behandlung von selbst, die Therapie ist in erster Linie symptomatisch und unterstützend, wichtig ist das Verhindern bakterieller Superinfektionen.

Zu den Komplikationen in endemischen Ländern gehören Hirnentzündung, bakterielle Hautinfektionen, Flüssigkeitsverlust, Bindehaut-, Hornhaut- und Lungenentzündung.

Infizierte sind ansteckend, solange sie Symptome haben.

Welches Probenmaterial für die Diagnostik einer Affenpocken-Infektion?

Der Virusnachweis erfolgt mittels PCR aus einem trockenen Abstrich. Die Probenahme sollte aus offener Hautläsion, Vesikelflüssigkeit oder Krustenmaterial erfolgen, möglichst aus 2 - 3 unterschiedliche Läsionen.

Bereits der Verdacht auf eine Infektion ist meldepflichtig für behandelnde Ärzte (§ 6 Abs.1 Nr. 5 IfSG) sowie für das Labor (§ 7 Abs. 2. IfSG).

Eine Orientierungshilfe zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen finden Sie hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Flussschema-Download.pdf?__blob=publicationFile


Weitere Informationen finden Sie unter:

www.rki.de/affenpocken

Redaktion: Dr. med. Martina Weiß

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