Während des Gesprächs mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt kann sich der Verdacht auf eine genetisch bedingte Erkrankung erhärten, wenn z. B. bei Familienangehörigen oder bei Ihnen selbst bestimmte Erkrankungen oder körperliche Beschwerden gehäuft aufgetreten sind.
In diesem Fall lässt sich durch eine gendiagnostische Untersuchung klären, ob es sich um eine erbliche Erkrankung handelt, welcher Krankheitsverlauf zu erwarten ist und welche Therapie- oder Präventionsmöglichkeiten bestehen. Auch das Risiko einer möglichen Weitervererbung lässt sich abschätzen.
Deshalb ist es im Arzt-Patienten-Gespräch besonders wichtig, alle Informationen über Vorbefunde durch andere Ärzte sowie Angaben zur eigenen und zur familiären Krankheitsgeschichte mitzuteilen.
Im Fall einer genetischen Untersuchung wird eine Blutprobe erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine solche Spezialuntersuchung nur mit Ihrem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis durchgeführt werden kann. Dies ist durch das bestehende Gendiagnostikgesetz vorgeschrieben.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen besprechen.