Seit 1. Juli: Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) wird Kassenleistung

30. Jun 2022

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) NaTALIA auf Trisomie 21, 18 und 13 steht Schwangeren seit dem 1. Juli 2022 als Kassenleistung zur Verfügung.

Bereits seit 10 Jahren werden nicht-invasive Bluttests auf Chromosomenstörungen beim ungeborenen Kind von humangenetischen Fachlaboren angeboten. Über die Jahre hat die Nachfrage dieser Screeningtests in der Schwangerschaftsbetreuung zugenommen.

Da nicht-invasive Pränataltests ein hohes Maß an Zuverlässigkeit bieten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im September 2019 beschlossen, das Untersuchungsverfahren in die Mutterschaftsrichtlinien aufzunehmen.

Wie funktioniert der Bluttest?

Schon in der frühen Phase der Schwangerschaft gelangt fetale DNA über die Plazenta in den Blutkreislauf der Mutter. Das mütterliche Blut kann daraufhin auf Chromosomenstörungen beim Kind untersucht werden.

Nach welchen Chromosomenstörungen wird gesucht?

Der Bluttest untersucht das Risiko für das Vorhandensein einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13 (Pätau-Syndrom).

Welches Probenmaterial wird benötigt?

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) NaTALIA benötigt lediglich eine Blutprobe der Schwangeren.  Ein vollständiges Testkit können Gynäkolog:innen telefonisch bei uns anfordern.

Ab wann kann der Bluttest durchgeführt werden?

Der Test kann ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Er kann auch bei Zwillingsschwangerschaften und nach einer Kinderwunschbehandlung durchgeführt werden.

Für wen ist der NIPT NaTALIA -Test geeignet?

Vor allem für Schwangere, die vorgeburtlich ohne Gefährdung der Schwangerschaft abklären möchten, wie hoch das Risiko für eine Trisomie 21 (Down-Syndrom), 18 (Edwards-Syndrom) oder 13 (Pätau-Syndrom) bei ihrem Kind ist.

Bei Schwangeren, die bereits ein auffälliges Ergebnis im Ersttrimesterscreening vorweisen, kann der nicht-invasive Pränataltest wichtige Informationen zu den untersuchten Chromosomenstörungen liefern.

In jedem Fall darf die Untersuchung nur nach humangenetischer Beratung durch die betreuenden Gynäkolog:innen erfolgen.

Wichtige Informationen finden Gynäkolog:innen auch in unserer Fachinformation als Download.

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