Negativer PCR-Testnachweis für SARS-CoV-2 bei Auslandsaufenthalt

08. Jul 2021

Aktuell müssen Fernreisende einen negativen PCR-Testnachweis auf das Coronavirus vorweisen. Um Ihr Testergebnis in geeigneter Form ausstellen zu können, benötigen wir wichtige Hinweise bei der Auftragsanforderung.

In der derzeitigen Pandemiephase müssen Reisende einen negativen PCR-Testnachweis auf das Coronavirus vorweisen. Dieser wird nicht nur von den Ländern gefordert, in die man einreisen möchte, sondern teilweise auch von den Flug- und Reiseverkehrsgesellschaften.

Um Ihnen Ihr Testergebnis in geeigneter Form ausstellen zu können, sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten:

- Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welche Form des negativen Corona-Testergebnis für die Einreise vom Reiseland gefordert wird.

- Informieren Sie sich ebenfalls bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Form der negative Testnachweis haben muss.
  Abweichungen gegenüber dem Reiseland sind möglich!

- Bitte vermerken Sie unbedingt auf dem Laboranforderungsschein, welchen Testnachweis Sie in welcher Form benötigen.
  Beispielsweise:

Muss der Testnachweis in englischer Sprache formuliert sein?

 Muss die Personalausweis- oder Reisepassnummer vermerkt werden?

Gibt es sonstige Anforderungen, die zu dokumentieren sind?

- Legen Sie eine Kopie des jeweiligen Ausweisdokuments wie Personalausweis oder Reisepass der Laboranforderung bei.


Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines englischsprachigen Befundes zusätzliche Gebühren anfallen.


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