Wir sind eine medizinische Einrichtung!

Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (§ 28b IfSG) besteht eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen, Praxen aller sonstigen Heilberufe, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten.

Diese Regel gilt noch bis zum 7. April 2023.

Informationen der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus:

https://hessen.de/handeln/corona-in-hessen

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