Arbeitszeiterfassung

Allgemeine Bedeutung

Was ist Arbeitszeiterfassung?

Bei der Arbeitszeiterfassung werden die geleisteten Arbeitsstunden systematisch erfasst. Sie dient als Grundlage für eine korrekte Lohnabrechnung und ist vorgeschrieben, um die betriebliche Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

Was besagt das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts?

Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 besagt, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber um die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems kümmern müssen. Die Pflicht zur Einführung und ordnungsgemäßen Anwendung eines solchen Systems gilt für alle deutschen Einrichtungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

Worauf beruht das rechtskräftige Urteil des Bundesarbeitsgerichts?

Die Grundlage für das rechtskräftige Urteil des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich aus der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem so genannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dabei spielt auch das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeits- und Gesundheitsschutz eine entscheidende Rolle.

Umfang und Qualität der Arbeitszeiterfassung

Welchen Umfang und welche Qualität muss die Arbeitszeiterfassung haben?

Die gesamte Arbeitszeit muss systematisch erfasst, aufgezeichnet und genau dokumentiert werden. Nicht zulässig sind einfache Lösungen wie Anwesenheitslisten oder ausgeklügelte Excel-Tabellen. Das geforderte System muss so beschaffen sein, dass Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden exakt erfasst und lückenlos dokumentiert werden.

Betroffene Personen

Wen betrifft die Arbeitszeiterfassung?

Die Arbeitszeiterfassung betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Arbeitszeitmodell. Sie gilt nicht nur für die klassische Arbeit vor Ort, sondern auch für mobile Arbeit, Heimarbeit und Telearbeit.

Ist den Beschäftigten freigestellt, das Zeiterfassungssystem zu nutzen?

Nein, die Nutzung des Systems ist nicht freiwillig. Es muss von jedem Mitarbeiter arbeitstäglich genutzt werden.

Maßnahmen des Praxismanagements

Was können Sie als Praxisleitung tun?

Als Praxisleitung haben Sie die Möglichkeit, die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte auf ihre Rolle als Arbeitgeber aufmerksam zu machen. 

Informieren Sie sich bei Anbietern von Zeiterfassungssystemen. Besprechen Sie mit ihnen, welche Lösung für Ihre Situation praktikabel ist. Berücksichtigen Sie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mobil oder von zu Hause aus arbeiten.

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