Zur Erhaltung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten ist der Schutz vor Infektionskrankheiten in der Arztpraxis von großer Bedeutung.
In medizinischen Einrichtungen gelten alle Körpermaterialien als potentiell infektiös. Das bedeutet, dass mit jeder Probe von Blut, Urin, Stuhl oder Gewebe Krankheiten übertragen werden können.
Gesundheitsschutz bedeutet nicht nur, die eigene Gesundheit zu schützen, sondern auch, die Gesundheit aller Teammitglieder, der Patientinnen und Patienten zu schützen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als zuständige Aufsichtsbehörde teilt die ärztlichen Tätigkeiten in verschiedene Schutzstufen ein. Für Sie in der Arztpraxis sind vor allem die Schutzstufen 1 und 2 von Bedeutung. Die Schutzstufen 3 und 4 gelten vor allem in Speziallaboratorien.
Die Schutzstufe 1 umfasst Tätigkeiten, bei denen es nicht oder nur selten zu einem Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder menschlichem Probenmaterial kommt. Beispiele für solche Tätigkeiten sind Blutdruckmessen, Pulsmessen, Abhören und Ultraschalluntersuchungen. Die Schutzmaßnahmen umfassen das Tragen von Arbeitskleidung und medizinischen Handschuhen sowie die Händedesinfektion vor und nach der Tätigkeit.
Die Schutzstufe 2 umfasst Tätigkeiten, bei denen regelmäßig und in größerem Umfang Kontakt mit menschlichen Körperflüssigkeiten oder Probenmaterial besteht. Beispiele für solche Tätigkeiten sind die Blutentnahme, die Abstrichentnahme, die Vorbereitung von Urin- und Stuhlproben für den Transport. Auch die Assistenz bei der Entnahme von Gewebeproben und die Wundversorgung zählen dazu. Zu den Schutzmaßnahmen gehören das Tragen von Arbeitskleidung und medizinischen Handschuhen, das Tragen eines Schutzkittels, ggf. die Händedesinfektion vor und nach der Tätigkeit sowie ggf. ein medizinischer Mundschutz und eine OP-Haube.
Abfallbehälter sollten am Ort der Abfallentstehung aufgestellt werden, um die Verschleppung von Kontaminationen auf dem Weg zum Abfallbehälter zu verringern. Die Abfallbehälter sollten eindeutig gekennzeichnet sein, um die besonderen Anforderungen an die Abfalltrennung in Arztpraxen zu gewährleisten.
Spitze und scharfe Gegenstände sollten immer in stich- und bruchsicheren Behältern entsorgt werden. Kanülen, Einwegskalpelle und andere Einweginstrumente gehören in spezielle Entsorgungsboxen.
Schutzkleidung ist stets getrennt von anderer Kleidung aufzubewahren. Schutzkleidung, Arbeitskleidung und private Alltagskleidung dürfen nicht zusammen gewaschen werden, um Kontaminationen zu vermeiden. Schutzkleidung ist in der Regel mit speziellen Waschmitteln aufzubereiten.
In jeder medizinischen Einrichtung muss ein Desinfektionsplan vorhanden sein. Dieser ist in der Regel an den entsprechenden Arbeits- und Handwaschplätzen auszuhängen. Je nach Größe und Struktur der medizinischen Einrichtung gibt es einen Desinfektionsplan für die gesamte Einrichtung oder separate Desinfektionspläne für die einzelnen Arbeitsbereiche.