15. Sep 2022
Am 14.09.2022 fand die letzte Fortbildungsveranstaltung aus der Reihe Präanalytik, Transport- und Verpackungsvorschriften für dieses Jahr im virtuellen Seminarraum statt.
Positives Feedback gab es nicht nur seitens der Teilnehmer:innen, auch das Referententeam freute sich über rege Beteiligung und Fragen innerhalb des Chats.
Im ersten Teil der Fortbildung vermittelte Frau Dr. med. Ulrike Lemberg, leitende Laborfachärztin in unserem Haus, sehr praxisnah die Themenbereiche
Laboranforderung, Probenidentifikation, Probenqualität und bedeutende Einflussfaktoren. Im Austausch mit den Teilnehmer:innen konnten folgende Fragen erläutert werden:
Vor der Durchführung der Blutentnahme sollten Patient:innen auf den Genuss von Kaffee und Nikotin verzichten, da einige Laborwerte dadurch beeinflusst werden. Bereits der Konsum einer Zigarette führt innerhalb einer Stunde zur Erhöhung der Granulozyten um bis zu 40 % sowie des CEA (Carcinoembryonales Antigen) um bis zu 60 %. Übermäßiger Kaffeekonsum kann einen Anstieg des Cortisols um bis zu 40 % bewirken.
In diesem Fall ist das biologische Geschlecht der Patient:innen für die Befundung der Laborwerte entscheidend. Zusätzlich sollte der Vermerk „Transpatient:innen unter Hormontherapie“ auf dem Überweisungsschein dokumentiert werden.
Für Untersuchungen aus dem Stuhl reicht eine haselnussgroße Probe (ein gut gehäufter Probenlöffel) aus.
Prinzipiell sollten abgelaufene Blutentnahmeröhrchen nicht mehr verwendet werden, da das Vacuum nachlässt und die jeweiligen Zusätze (bspw. EDTA, Citrat oder Natrium-Fluorid) ihre Wirkung verlieren.
Im zweiten Teil sensibilisierte Herr Jens Biebricher, Geschäftsführer und Gefahrgutbeauftragter des Laborfahrdienstes Global Flash, als erfahrener Experte der Transport- und Logistikbranche die Teilnehmer:innen für die vorgeschriebene Verpackung und den Transport von Humanproben.
Aus der langjährigen Erfahrung als Gefahrgutbeauftragter erklärte Herr Biebricher die komplexen Gesetzesinhalte sehr anschaulich anhand von Beispielen aus dem Praxisalltag.
Wichtige Statements
Vor dem Gesetz gelten biologische Patientenproben als Gefahrgut / gefährliche Güter.
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (deutsche und europäische Gesetzgebung) sind alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, entsprechend zu schulen.
Während des Vortrages wurde immer wieder deutlich, dass besonders bei Hausbesuchen zu beachten ist, ob eine Beförderung von Gefahrgut vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Probenmaterial (bspw. Blut- / Urinproben oder Abstrichmaterial) entnommen und zurück in die Praxisräume transportiert wird.
In diesen Fällen ist die Gefahrgutschulung gesetzlich vorgeschrieben!
Redaktion: Labor Dr. Riegel