26. Nov 2020
Ärzte, die Laboruntersuchungen auf den Erregernachweis SARS-CoV-2 veranlassen, müssen nicht mehr die Kennnummer 32006 angeben. Ihr Laborbudget / Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) wird nicht belastet, so die Kassenärztliche Vereinigung Hessen am 24.11.2020.
Weitere Informationen unter
https://www.kvhessen.de/abrechnung-ebm/neu-im-ebm/oktober-20/kennnummern-labor/